Mit der neuen EU-Rückkehrverordnung wird die Rückführungsrichtlinie von 2008 abgelöst und das Rückkehrrecht erstmals unionsweit einheitlich geregelt. Als Verordnung gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne dass es eines nationalen Umsetzungsgesetzes bedarf. Ein Teil der Regelungen wird allerdings erst nach Ablauf von Übergangsfristen anwendbar sein.
Diese digitale Mittagspause skizziert zunächst die wesentlichen Neuerungen: einheitliche Vorgaben für Rückkehrentscheidungen und Einreiseverbote, die Europäische Rückkehranordnung samt gegenseitiger Anerkennung zwischen den Mitgliedstaaten, neu gefasste Regeln zur freiwilligen Ausreise sowie ausdrückliche Mitwirkungspflichten für die Betroffenen.
Im zweiten Teil geht es um die Bedeutung für die Rückkehrberatung. Welche Fragen werden Ratsuchende künftig mitbringen, welche Rahmenbedingungen verändern sich für die Beratungssituation, und an welchen Stellen bleibt vorerst offen, wie sich die neuen Vorgaben in der Praxis auswirken werden?
Den Impuls gibt Prof. Dr. Dirk van den Boom, Leiter des IntegPlan-Projekts. Im Anschluss ist Raum für Ihre Fragen und den Austausch mit anderen Beratenden.
Haben Sie Fragen zum Thema? Teilen Sie sie uns gerne über unser Kontaktformular mit. Wir leiten sie an Prof. van den Boom weiter, damit er sie bei der Vorbereitung berücksichtigen kann. Bitte senden Sie uns Ihre Fragen bis zum 05.10.2026 zu.