Achtung! Neue Telefonummer

Nach Problemen bei unserem Provider haben wir nun eine neue Telefonummer 06894 16885 10

 

Zentrale
Tel: +49(0)6894 16885 10

Prof. Dr. Dirk van den Boom
Tel: +49(0)6894 16885 13

Petra Barth
Tel: +49(0)6894 16885 12

Timon Barth
Tel: +49(0)6894 16885 18

Christoph Brachmann
Tel: +49(0)6894 16885 14

Jessica Gehra
Tel: +49(0)6894 16885 15

Dr. Bertrand Pamfouet
Tel: +49(0)6894 16885 19

IntegPlan Fachtagung 2024: Systematisierung und Stärkung der Rückkehrberatung

07. - 08. Mai 2024    Schwerin, Plaza-Hotel

Nach einer kleinen Pause im Jahre 2023 fand in diesem Jahr wieder die bewährte IntegPlan-Fachtagung statt, diesmal im Plaza-Hotel in der mecklenburg-vorpommerschen Landeshauptstadt Schwerin. Es ging um die Frage, welche Aktivitäten und Maßnahmen notwendig oder wünschenswert sind, um die Rückkehrberatung in Deutschland zu stärken und wie der aktuelle Stand der dafür benötigten Instrumente ist. Neben Vorträgen zu REAG/GARP, JRS und AMIF haben wir uns auch mit Projektvorstellungen und Evaluationsergebnissen auseinandergesetzt - und mit der Frage, welche Ideen für eine Weiterentwicklung des Arbeitsbereiches wir gemeinsam entwickeln können.

Präsentationen zur Fachtagung finden Sie im Internen Bereich unter Dokumentationen (dazu müssen Sie eingeloggt sein)

NEU: E-Learning Kurs: Einführung in die Rückkehrberatung

Wir freuen uns sehr, Ihnen unseren neuesten E-Learning-Kurs vorstellen zu dürfen: 'Einführung in die Rückkehrberatung'. Mit diesem Kurs haben wir speziell BerufsanfängerInnen in der Rückkehrberatung und Rückkehrförderung im Blick und möchten ihnen die Möglichkeit geben, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in diesem Bereich zu erweitern. Wir hoffen, dass wir damit sowohl staatlichen als auch nichtstaatlichen Beratungsstellen eine wertvolle Ressource zur Verfügung stellen können.

 


IntegPlan-Einzelfallförderung: Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen

Die IntegPlan Einzelfallförderung für Rückkehrende steht ab sofort wieder zur Verfügung. In Kürze wird es ein online-gestütztes Antragsverfahren geben. Bis dahin wenden Sie sich bitte direkt mit Ihrem Anliegen an den zuständigen Mitarbeiter (Kontaktdaten siehe unten). Bitte beachten Sie, dass wir nur Anträge aus den kofinanzierenden Bundesländern sowie von Rückkehrberater/innen des BAMF entgegennehmen können. Bei den Bundesländern handelt es sich um Bayern, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen."

Zur Begleitung der ökonomischen und sozialen Reintegration von Rückkehrenden kann die Zusammenarbeit mit einer Partnerorganisation im Rückkehrland sinnvoll sein. Insbesondere wenn Klienten finanzielle Mittel für Vorhaben der ökonomischen Reintegration erhalten, stehen lokale Partner mit Informationen zur Verfügung und organisieren Auszahlung und Dokumentation.

Im Rahmen des IntegPlan-Projektes werden potentielle Partnerorganisationen in Herkunftsländern identifiziert und Kontakte hergestellt. Für KlientInnen aus dem IntegPlan-Verbund übernimmt IntegPlan zudem die Servicegebühren der Partner sowie die formale Abwicklung der Kooperation. Ein begrenzter finanzieller Zuschuss für ein Vorhaben der ökonomischen Reintegration kann gewährt werden.

Die Art der Hilfen ist in enger Abstimmung mit der jeweiligen Beratungsstelle individuell zu vereinbaren. Sie ist auch abhängig vom Förderbedarf der KlientInnen und den Möglichkeiten der Partnerorganisationen.

Fördervoraussetzungen:

  • Antragstellung durch eine Beratungsstelle oder Behörde aus dem IntegPlan-Verbund.
  • Förderfähigkeit des/der KlientIn gemäß AMIF-Kriterien --> bitte halten Sie bzgl. der Förderfähigkeit Rücksprache mit uns
  • Im Rückkehrland greift kein anderes Förderprogramm (REAG/GARP-Mittel ausgenommen), vgl. Link unten "Projekte in Herkunftsländern"

Leistungen durch IntegPlan im Überblick:

  • Identifikation von potentiellen Partnerorganisationen im Rückkehrland sowie Aufbau und Management der Kooperation
  • Übernahme der Servicegebühr für zuvor zu vereinbarende Hilfsleistungen dieser Partnerorganisation
  • Unterstützung beim Transfer von zusätzlichen Geldmitteln von der Beratungsstelle zur Partnerorganisation (für weitere Dienstleistungen oder zur Auszahlung an den/die RückkehrerIn)
  • Unterstützung bei der Dokumentation des Reintegrationsverlaufes
  • In begrenzten Ausnahmefällen: Gewährung eines finanziellen Zuschusses für ein Vorhaben der ökonomischen Reintegration

Bei Interesse bitten wir um persönliche Kontaktaufnahme der Beratungsstelle mit dem IntegPlan-Projekt, um Förderfähigkeit und Förderbedarf des/der KlientIn sowie ggf. Kooperationsmöglichkeiten mit einem Partner im Rückkehrland zu klären. Die Antragsunterlagen zur „IntegPlan-Einzelfallförderung“ sind auf Anfrage erhältlich.

Kontakt

Micado Migration gemeinnützige GmbH
Dr. Bertrand Pamfouet
Tel: +49(0)6894 16885 19
b.pamfouet@micado-migration.de

Veranstaltungshinweis: Fachforum "Migration und Reintegration von Frauen in vulnerablen Situationen" am 19.04.2023

Das SOLWODI Rückkehr- und Reintegrationsprogramm feierte 2022 sein 30-jähriges Bestehen. Im Rahmen des Jubiläums ist die Ausstellung ‚Rückkehr in Würde‘  in der Zitadelle Spandau entstan­den. Ausstellungsergänzend findet am 19.04.2023 das Fachforum statt. Im Vordergrund steht der interdisziplinäre Austausch mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und ande­ren Akteur*innen, die mit den Themen befasst sind, um Chancen und Möglichkeiten einer feministischen Entwick­lungspolitik zu diskutieren. Dazu sind Referent*innen aus der Wissenschaft, der pädagogischen Praxis sowie der So­zialpolitik eingeladen. Das Thema wird aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet, um mit den Teilnehmer*innen zu aktuellen Herausforderungen in Diskurs zu treten und um dann den Transfer in relevante Handlungsfelder leisten zu können.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.


Anträge zur IntegPlan-Einzelfallförderung: Termine beachten!

Die aktuelle Laufzeit des IntegPlan-Projektes und damit auch unseres Angebots der Einzelfallförderung für Rückkehrende endet zum 30.06.2022. Frühestens im März wird es möglich sein, an der neuen AMIF-Förderrunde teilzunehmen und einen Folgeantrag zu stellen. Ob wir vor dem 30.06. zumindest eine Aussicht auf Fortsetzung der Förderung haben werden, ist aktuell noch nicht absehbar. Wir weisen daher an dieser Stelle darauf hin, dass wir Anträge für Einzellfallförderung, deren Bearbeitung bereits erkennbar über den 30.06. hinausgehen, aktuell nicht annehmen können. Sind die Anliegen nicht dringend, können wir Rückkehrfälle in eine Warteliste aufnehmen, die abgearbeitet wird, sobald eine neue Förderzusage vorliegt. In allen anderen Fällen, in denen die finanzielle Abwicklung vor dem 30.6. in Frage gestellt ist, können wir leider aktuell nicht weiterhelfen. Wir bitten um Ihr Verständnis!"


Änderung im Weiterbildungsangebot

Aufgrund der aktuellen Umstände im Rückkehrland Afghanistan hat das Programm "Perspektive Heimat" die Arbeit dort bis auf weiteres eingestellt. Dementsprechend wird auch die Veranstaltung "Länderkunde Afghanistan" nicht mehr über das Programm finanziert und muss daher leider aus unserem Weiterbildungskatalog gestrichen werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.


Rückkehr von Kindern im Familienverbund

Basierend auf einer gemeinsamen Arbeit der seit 2019 tagenden "Arbeitsgruppe Kindeswohl" haben Save the Children, das Raphaelswerk, UNICEF Deutschland und IOM ein gemeinsames Dokument mit dem Titel "Rückkehr von Kindern im Familienverbund" vorgelegt, in dem neben einer Bestandsaufnahme der rechtlichen Rahmenbedingungen und der aktuellen Praxis auch konkrete Handlungsempfehlungen enthalten sind, die einen Beitrag zur Beachtung des Kindeswohls im Rückkehrprozess leisten sollen.

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