IntegPlan-Einzelfallförderung: Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen

Die IntegPlan Einzelfallförderung für Rückkehrende steht ab sofort wieder zur Verfügung. In Kürze wird es ein online-gestütztes Antragsverfahren geben. Bis dahin wenden Sie sich bitte direkt mit Ihrem Anliegen an den zuständigen Mitarbeiter (Kontaktdaten siehe unten). Bitte beachten Sie, dass wir nur Anträge aus den kofinanzierenden Bundesländern sowie von Rückkehrberater/innen des BAMF entgegennehmen können. Bei den Bundesländern handelt es sich um Bayern, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen."

Zur Begleitung der ökonomischen und sozialen Reintegration von Rückkehrenden kann die Zusammenarbeit mit einer Partnerorganisation im Rückkehrland sinnvoll sein. Insbesondere wenn Klienten finanzielle Mittel für Vorhaben der ökonomischen Reintegration erhalten, stehen lokale Partner mit Informationen zur Verfügung und organisieren Auszahlung und Dokumentation.

Im Rahmen des IntegPlan-Projektes werden potentielle Partnerorganisationen in Herkunftsländern identifiziert und Kontakte hergestellt. Für KlientInnen aus dem IntegPlan-Verbund übernimmt IntegPlan zudem die Servicegebühren der Partner sowie die formale Abwicklung der Kooperation. Ein begrenzter finanzieller Zuschuss für ein Vorhaben der ökonomischen Reintegration kann gewährt werden.

Die Art der Hilfen ist in enger Abstimmung mit der jeweiligen Beratungsstelle individuell zu vereinbaren. Sie ist auch abhängig vom Förderbedarf der KlientInnen und den Möglichkeiten der Partnerorganisationen.

Fördervoraussetzungen:

  • Antragstellung durch eine Beratungsstelle oder Behörde aus dem IntegPlan-Verbund.
  • Förderfähigkeit des/der KlientIn gemäß AMIF-Kriterien --> bitte halten Sie bzgl. der Förderfähigkeit Rücksprache mit uns
  • Im Rückkehrland greift kein anderes Förderprogramm (REAG/GARP-Mittel ausgenommen), vgl. Link unten "Projekte in Herkunftsländern"

Leistungen durch IntegPlan im Überblick:

  • Identifikation von potentiellen Partnerorganisationen im Rückkehrland sowie Aufbau und Management der Kooperation
  • Übernahme der Servicegebühr für zuvor zu vereinbarende Hilfsleistungen dieser Partnerorganisation
  • Unterstützung beim Transfer von zusätzlichen Geldmitteln von der Beratungsstelle zur Partnerorganisation (für weitere Dienstleistungen oder zur Auszahlung an den/die RückkehrerIn)
  • Unterstützung bei der Dokumentation des Reintegrationsverlaufes
  • In begrenzten Ausnahmefällen: Gewährung eines finanziellen Zuschusses für ein Vorhaben der ökonomischen Reintegration

Bei Interesse bitten wir um persönliche Kontaktaufnahme der Beratungsstelle mit dem IntegPlan-Projekt, um Förderfähigkeit und Förderbedarf des/der KlientIn sowie ggf. Kooperationsmöglichkeiten mit einem Partner im Rückkehrland zu klären. Die Antragsunterlagen zur „IntegPlan-Einzelfallförderung“ sind auf Anfrage erhältlich.

Kontakt

Micado Migration gemeinnützige GmbH
Dr. Bertrand Pamfouet
Tel: 0049 681 910 320 19
b.pamfouet@micado-migration.de