Zur Begleitung der ökonomischen und sozialen Reintegration von Rückkehrenden kann die Zusammenarbeit mit einer Partnerorganisation im Rückkehrland sinnvoll sein. Insbesondere wenn Klienten finanzielle Mittel für Vorhaben der ökonomischen Reintegration erhalten, stehen lokale Partner mit Informationen zur Verfügung und organisieren Auszahlung und Dokumentation.
Im Rahmen des IntegPlan-Projektes werden potentielle Partnerorganisationen in Herkunftsländern identifiziert und Kontakte hergestellt. Für KlientInnen aus dem IntegPlan-Verbund übernimmt IntegPlan zudem die Servicegebühren der Partner sowie die formale Abwicklung der Kooperation. Ein begrenzter finanzieller Zuschuss für ein Vorhaben der ökonomischen Reintegration kann gewährt werden.
Die Art der Hilfen ist in enger Abstimmung mit der jeweiligen Beratungsstelle individuell zu vereinbaren. Sie ist auch abhängig vom Förderbedarf der KlientInnen und den Möglichkeiten der Partnerorganisationen.
Fördervoraussetzungen:
- Antragstellung durch eine Beratungsstelle oder Behörde aus dem IntegPlan-Verbund.
- Förderfähigkeit des/der KlientIn gemäß AMIF-Kriterien --> bitte halten Sie bzgl. der Förderfähigkeit Rücksprache mit uns
- Im Rückkehrland greift kein anderes Förderprogramm (REAG/GARP-Mittel ausgenommen), vgl. Link unten "Projekte in Herkunftsländern"
Leistungen durch IntegPlan im Überblick:
- Identifikation von potentiellen Partnerorganisationen im Rückkehrland sowie Aufbau und Management der Kooperation
- Übernahme der Servicegebühr für zuvor zu vereinbarende Hilfsleistungen dieser Partnerorganisation
- Unterstützung beim Transfer von zusätzlichen Geldmitteln von der Beratungsstelle zur Partnerorganisation (für weitere Dienstleistungen oder zur Auszahlung an den/die RückkehrerIn)
- Unterstützung bei der Dokumentation des Reintegrationsverlaufes
- In begrenzten Ausnahmefällen: Gewährung eines finanziellen Zuschusses für ein Vorhaben der ökonomischen Reintegration
Bei Interesse bitten wir um persönliche Kontaktaufnahme der Beratungsstelle mit dem IntegPlan-Projekt, um Förderfähigkeit und Förderbedarf des/der KlientIn sowie ggf. Kooperationsmöglichkeiten mit einem Partner im Rückkehrland zu klären. Die Antragsunterlagen zur „IntegPlan-Einzelfallförderung“ sind auf Anfrage erhältlich.
Kontakt
Micado Migration gemeinnützige GmbH
Dr. Bertrand Pamfouet
Tel: 0049 681 910 320 19
b.pamfouet@micado-migration.de
Informationen und Materialien:
Dokumente zum Download:
- Antrag auf Einzelfallförderung
- Datenschutzerklärung (des/der KlientIn)
- Verarbeitung von personenbezogenen Daten gemäß DSVGO durch das BAMF
- Vorlage „Beschreibung eines Vorhabens der wirtschaftlichen Reintegration“ (en/fr)
- Spezifische Geschäftsbedingungen inkl. Verpflichtungserklärung zum Datengeheimnis für das CCM Return Tool
Anträge zur IntegPlan-Einzelfallförderung: Termine beachten!
Die aktuelle Laufzeit des IntegPlan-Projektes und damit auch unseres Angebots der Einzelfallförderung für Rückkehrende endet zum 30.06.2022. Frühestens im März wird es möglich sein, an der neuen AMIF-Förderrunde teilzunehmen und einen Folgeantrag zu stellen. Ob wir vor dem 30.06. zumindest eine Aussicht auf Fortsetzung der Förderung haben werden, ist aktuell noch nicht absehbar. Wir weisen daher an dieser Stelle darauf hin, dass wir Anträge für Einzellfallförderung, deren Bearbeitung bereits erkennbar über den 30.06. hinausgehen, aktuell nicht annehmen können. Sind die Anliegen nicht dringend, können wir Rückkehrfälle in eine Warteliste aufnehmen, die abgearbeitet wird, sobald eine neue Förderzusage vorliegt. In allen anderen Fällen, in denen die finanzielle Abwicklung vor dem 30.6. in Frage gestellt ist, können wir leider aktuell nicht weiterhelfen. Wir bitten um Ihr Verständnis!"