Zielsetzung

Die EU-Kommission hat deutlich gemacht, dass zur Erreichung einer nachhaltigen Rückkehr die Beratungspraxis so verbessert werden muss, dass bei der Rückkehrplanung RückkehrerInnen und die BeraterInnen im Gast-und Rückkehrland eine gemeinsame integrierte Rückkehrplanung erarbeiten.

Diese politische Zielsetzung kann durch eine individuelle Fallbearbeitung im Sinne des Case Managements verwirklicht werden, das in der Regel drei Interventionsebenen umfasst:

  • Die Verbesserung der Beratungspraxis zwischen BeraterIn und KlientIn, wobei im Rückkehrbereich die übliche dyadische Beratungssituation zu einer triadischen ausgebaut werden muss, um die Beratungssituation im Rückkehrland angemessen einbeziehen zu können.

     

  • Beratungen auf der unmittelbaren Interaktionsebene von KlientIn und BeraterInnen laufen ins Leere, wenn sie nicht durch eine geeignete Kooperation unterschiedlicher Träger im Gast- und Rückkehrland gestützt werden.

     

  • Diese Aktionen auf der operativen und strategischen Ebene bedürfen eines normativen Rahmens, der einerseits durch internationale Konventionen vorgegeben ist, andererseits aber auch der Ausgestaltung durch europäische und nationale Instanzen sowie Länderinstanzen bedarf. Hier sind die Bundesländer aufgerufen, ihre Förderung freiwilliger Rückkehr abzustimmen und für eine nachhaltige Umsetzung Sorge zu tragen.

Das Projekt soll Verfahren und Methoden der integrierten Rückkehrplanung erarbeiten und diese unmittelbar mit der Förderung freiwilliger Rückkehr verbinden. Hierbei wird der Vernetzung auf und zwischen den drei oben genannten Interventionsebenen besondere Bedeutung beigemessen.