Corona und IntegPlan -Weiterbildungen
Wir können nicht davon ausgehen, dass alle Weiterbildungen, die in nächster Zeit untersagt sind, noch in diesem Jahr wiederholt werden können. Aktuell ergibt sich folgender Planungsstand:
Folgende Weiterbildungen, für die im Weiterbildungskatalog jeweils ein weiterer Termin im Herbst angekündigt sind, werden in diesem Jahr ersatzlos gestrichen:
- Rechtliche Rahmenbedingungen der Rückkehrberatung I : 09./10.06.2020: entfällt
- Freiwillige Rückkehr und Reintegration - Perspektivberatung II: 16./17.06.2020: entfällt
Bei Weiterbildungen, die in diesem Jahr nur einmal vorgesehen waren, wollen wir - soweit dies von der Art der Weiterbildung her sinnvoll ist -, im Mai und Juni für die geplanten Termine eine "zweigleisige Vorgehensweise" (siehe Box) einschlagen. D.h. einerseits Präsenzveranstaltung (wenn erlaubt) und parallel oder ersatzweise Webinar. Dies gilt vorerst für folgende Veranstaltungen:
Weiterbildung | Präsenzveranstaltung | Webinar |
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Existenzgründung | 24 KW | |
Länderkunde Afghanistan | Neuer Termin: 27. – 28.07.2020 |
Wieweit weitere Veranstaltungen des Monats Juni betroffen sind, werden wir nach den Entscheidungen der Behörden im Verlaufe des Mai mitteilen.
Bleiben Sie gesund!
Ihr IntegPlan-Team
Zweigleisige Verfahrensweise bei den IntegPlan-Weiterbildungen „Existenzgründung“ „Länderkunde Afghanistan“ |
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A. Option Präsenzveranstaltung - Sie nicht zu einer besonderen Risikogruppen gehören, Mit den Tagungshotels haben wir besprochen, dass während der Veranstaltung die Sicherheitsabstände im Seminarraum von 1,5 bis 2 m zwischen den einzelnen Teilnehmenden eingehalten werden können. B. Option Webinar Dieses würde aus verschiedenen Einheiten bestehen, die die Lerninhalte präsentieren, sowie Gruppenarbeit und einer abschließenden Runde für Fragen und Antworten. Falls diese Option für Sie in Frage kommt, benötigen Sie die Zustimmung Ihres Arbeitgebers für die Teilnahme an diesem Webinar während der Arbeitszeit und an Ihrem Arbeitsplatzrechner. Sollte dies nicht möglich sein, müssten Sie private Möglichkeiten zur Verfügung haben, um teilnehmen zu können. IGB, 23.04.2020 |