Aktuelles

IntegPlan-Einzelfallförderung: Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen

Das Projekt "IntegPlan Einzelfallförderung" endet planmäßig zum 31.12.2025. Aktuell ist die Obergrenze der geplanten Reintegrationshilfen erreicht. Sie können gerne weitere Anträge stellen, beachten Sie jedoch bitte, dass wir diese nur noch dann fördern können, wenn bisher bestehende Förderfälle abgebrochen / zurückgezogen werden. Dazu führen wir eine Warteliste.
 
Beratungsstellen mit eigenen Fördermitteln können weiterhin Anträge ohne Beschränkung einreichen.
 
Aufgrund der längeren Bearbeitungszeit sind Anträge für folgende Rückkehrländer nicht mehr möglich: Aserbaidschan, China, Iran und die russische Föderation.

Zur Begleitung der ökonomischen und sozialen Reintegration von Rückkehrenden kann die Zusammenarbeit mit einer Partnerorganisation im Rückkehrland sinnvoll sein. Insbesondere wenn Klienten finanzielle Mittel für Vorhaben der ökonomischen Reintegration erhalten, stehen lokale Partner mit Informationen zur Verfügung und organisieren Auszahlung und Dokumentation.

Im Rahmen des IntegPlan-Projektes werden potentielle Partnerorganisationen in Herkunftsländern identifiziert und Kontakte hergestellt. Für KlientInnen aus dem IntegPlan-Verbund übernimmt IntegPlan zudem die Servicegebühren der Partner sowie die formale Abwicklung der Kooperation. Ein begrenzter finanzieller Zuschuss für ein Vorhaben der ökonomischen Reintegration kann gewährt werden.

Die Art der Hilfen ist in enger Abstimmung mit der jeweiligen Beratungsstelle individuell zu vereinbaren. Sie ist auch abhängig vom Förderbedarf der KlientInnen und den Möglichkeiten der Partnerorganisationen.

Fördervoraussetzungen:

  • Antragstellung durch eine Beratungsstelle oder Behörde aus dem IntegPlan-Verbund.
  • Förderfähigkeit des/der KlientIn gemäß AMIF-Kriterien --> bitte halten Sie bzgl. der Förderfähigkeit Rücksprache mit uns
  • Im Rückkehrland greift kein anderes Förderprogramm (REAG/GARP-Mittel ausgenommen), vgl. Link unten "Projekte in Herkunftsländern"

Leistungen durch IntegPlan im Überblick:

  • Identifikation von potentiellen Partnerorganisationen im Rückkehrland sowie Aufbau und Management der Kooperation
  • Übernahme der Servicegebühr für zuvor zu vereinbarende Hilfsleistungen dieser Partnerorganisation
  • Unterstützung beim Transfer von zusätzlichen Geldmitteln von der Beratungsstelle zur Partnerorganisation (für weitere Dienstleistungen oder zur Auszahlung an den/die RückkehrerIn)
  • Unterstützung bei der Dokumentation des Reintegrationsverlaufes
  • In begrenzten Ausnahmefällen: Gewährung eines finanziellen Zuschusses für ein Vorhaben der ökonomischen Reintegration

Bei Interesse bitten wir um persönliche Kontaktaufnahme der Beratungsstelle mit dem IntegPlan-Projekt, um Förderfähigkeit und Förderbedarf des/der KlientIn sowie ggf. Kooperationsmöglichkeiten mit einem Partner im Rückkehrland zu klären. Die Antragsunterlagen zur „IntegPlan-Einzelfallförderung“ sind auf Anfrage erhältlich.

Kontakt

Micado Migration gemeinnützige GmbH
Dr. Bertrand Pamfouet
Tel: +49(0)6894 16885 19
b.pamfouet@micado-migration.de

Veranstaltungshinweis: Fachforum "Migration und Reintegration von Frauen in vulnerablen Situationen" am 19.04.2023

Das SOLWODI Rückkehr- und Reintegrationsprogramm feierte 2022 sein 30-jähriges Bestehen. Im Rahmen des Jubiläums ist die Ausstellung ‚Rückkehr in Würde‘  in der Zitadelle Spandau entstan­den. Ausstellungsergänzend findet am 19.04.2023 das Fachforum statt. Im Vordergrund steht der interdisziplinäre Austausch mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und ande­ren Akteur*innen, die mit den Themen befasst sind, um Chancen und Möglichkeiten einer feministischen Entwick­lungspolitik zu diskutieren. Dazu sind Referent*innen aus der Wissenschaft, der pädagogischen Praxis sowie der So­zialpolitik eingeladen. Das Thema wird aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet, um mit den Teilnehmer*innen zu aktuellen Herausforderungen in Diskurs zu treten und um dann den Transfer in relevante Handlungsfelder leisten zu können.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.


Anträge zur IntegPlan-Einzelfallförderung: Termine beachten!

Die aktuelle Laufzeit des IntegPlan-Projektes und damit auch unseres Angebots der Einzelfallförderung für Rückkehrende endet zum 30.06.2022. Frühestens im März wird es möglich sein, an der neuen AMIF-Förderrunde teilzunehmen und einen Folgeantrag zu stellen. Ob wir vor dem 30.06. zumindest eine Aussicht auf Fortsetzung der Förderung haben werden, ist aktuell noch nicht absehbar. Wir weisen daher an dieser Stelle darauf hin, dass wir Anträge für Einzellfallförderung, deren Bearbeitung bereits erkennbar über den 30.06. hinausgehen, aktuell nicht annehmen können. Sind die Anliegen nicht dringend, können wir Rückkehrfälle in eine Warteliste aufnehmen, die abgearbeitet wird, sobald eine neue Förderzusage vorliegt. In allen anderen Fällen, in denen die finanzielle Abwicklung vor dem 30.6. in Frage gestellt ist, können wir leider aktuell nicht weiterhelfen. Wir bitten um Ihr Verständnis!"


Änderung im Weiterbildungsangebot

Aufgrund der aktuellen Umstände im Rückkehrland Afghanistan hat das Programm "Perspektive Heimat" die Arbeit dort bis auf weiteres eingestellt. Dementsprechend wird auch die Veranstaltung "Länderkunde Afghanistan" nicht mehr über das Programm finanziert und muss daher leider aus unserem Weiterbildungskatalog gestrichen werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.


Rückkehr von Kindern im Familienverbund

Basierend auf einer gemeinsamen Arbeit der seit 2019 tagenden "Arbeitsgruppe Kindeswohl" haben Save the Children, das Raphaelswerk, UNICEF Deutschland und IOM ein gemeinsames Dokument mit dem Titel "Rückkehr von Kindern im Familienverbund" vorgelegt, in dem neben einer Bestandsaufnahme der rechtlichen Rahmenbedingungen und der aktuellen Praxis auch konkrete Handlungsempfehlungen enthalten sind, die einen Beitrag zur Beachtung des Kindeswohls im Rückkehrprozess leisten sollen.

Download


IntegPlan Fachtagung 2021

Am 13.-14.09.2021 fand in Mainz die IntegPlan Fachtagung: "Freiwillige Rückkehr in und nach der Pandemie - Erfahrungen und Ausblicke" statt.

Präsentationen und Materialen zur Fachtagung finden Sie im Internen Bereich unter Weiterbildung/Dokumentation


Corona und IntegPlan -Weiterbildungen

Wir können nicht davon ausgehen, dass alle Weiterbildungen, die in nächster Zeit untersagt sind, noch in diesem Jahr wiederholt werden können. Aktuell ergibt sich folgender Planungsstand:

Folgende Weiterbildungen, für die im Weiterbildungskatalog jeweils ein weiterer Termin im Herbst  angekündigt sind, werden in diesem Jahr ersatzlos gestrichen:

  • Rechtliche Rahmenbedingungen der Rückkehrberatung I :        09./10.06.2020: entfällt
  • Freiwillige Rückkehr und Reintegration - Perspektivberatung II:     16./17.06.2020: entfällt
     

Bei Weiterbildungen, die in diesem Jahr nur einmal vorgesehen waren, wollen wir - soweit dies von der Art der Weiterbildung her sinnvoll ist -, im Mai und Juni für die geplanten Termine eine   "zweigleisige Vorgehensweise" (siehe Box) einschlagen. D.h. einerseits Präsenzveranstaltung (wenn erlaubt) und parallel oder ersatzweise Webinar. Dies gilt vorerst für folgende Veranstaltungen:

Weiterbildung   Präsenzveranstaltung Webinar
Existenzgründung   24 KW
Länderkunde Afghanistan  Neuer Termin: 27. – 28.07.2020  

Wieweit weitere Veranstaltungen des Monats Juni betroffen sind, werden wir nach den Entscheidungen der Behörden im Verlaufe des Mai mitteilen.
Bleiben Sie gesund!

Ihr IntegPlan-Team

Zweigleisige Verfahrensweise bei den IntegPlan-Weiterbildungen
    „Existenzgründung“
    „Länderkunde Afghanistan“

A. Option Präsenzveranstaltung
Sie können an der Präsenzveranstaltung teilnehmen, wenn

- Sie nicht zu einer besonderen Risikogruppen gehören,
- Ihr Arbeitgeber Ihrer Teilnahme zustimmt.

Mit den Tagungshotels haben wir besprochen, dass während der Veranstaltung die Sicherheitsabstände im Seminarraum von 1,5 bis 2 m zwischen den einzelnen Teilnehmenden eingehalten werden können.

B. Option Webinar
Falls Sie nicht an der Präsenzveranstaltung teilnehmen möchten oder teilnehmen können, bieten wir Ihnen die Teilnahme an einem Webinar an.

Dieses würde aus verschiedenen Einheiten bestehen, die die Lerninhalte präsentieren, sowie Gruppenarbeit und einer abschließenden Runde für Fragen und Antworten.
Die Gesamtheit dieser Elemente sollte im Verlauf einer Woche nach dem geplanten Termin der Präsenzveranstaltung stattfinden.


Falls diese Option für Sie in Frage kommt, benötigen Sie die Zustimmung Ihres Arbeitgebers für die Teilnahme an diesem Webinar während der Arbeitszeit und an Ihrem Arbeitsplatzrechner. Sollte dies nicht möglich sein, müssten Sie private Möglichkeiten zur Verfügung haben, um teilnehmen zu können.

IGB, 23.04.2020


IntegPlan Fachtagung 2020 wird verschoben

Sehr geehrte Damen und Herren,

das IntegPlan-Team wünscht Ihnen allen gute Gesundheit und mentale Standfestigkeit in dieser nicht einfachen Zeit. Wir alle sind derzeit damit befasst, uns an die Situation anzupassen, und das gilt auch für unser Arbeitsprogramm.

Nach dem derzeitigen Stand der Corona-Krise ist eine Durchführung der IntegPlan-Fachtagung 2020 am 19. und 20. Mai im Hotel Mercure Potsdam aller Voraussicht nach nicht möglich.

Unser Vorschlag, die Fachtagung am gleichen Ort auf das*Frühjahr 2021* zu verschieben, wurde von allen Ministerien, die bisher kommentieren konnten, akzeptiert. Wir streben einen neuen Termin zwischen Ostern und Pfingsten 2021 außerhalb der Ferien an. Die genaue Terminierung wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Wir bedauern diese Entwicklung und hoffen, dass wir im nächsten Jahr in einer verbesserten Normalität leben und arbeiten können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr IntegPlan-Team


Corona und IntegPlan

Die IntegPlan Weiterbildungen von Mitte März bis Ende April wurden auf neue Termine im 2. Halbjahr 2020 verschoben.
Nach Ostern werden neue Aussagen zu den Corona bedingten Beschränkungen erwartet. Von diesen Aussagen wird abhängen, wie mit den IntegPlan Veranstaltungen im Mai zu verfahren ist.

Bleiben Sie gesund!

Ihr IntegPlan-Team


Seiten