Weiterbildungen 2023

Der vollständige Weiterbildungskatalog für 2023 wird spätestens im April online gestellt. Die ersten Seminare sind jedoch bereits jetzt für die Anmeldung auf unserer Webseite geöffnet. Bitte beachten Sie, dass unser Projekt aktuell immer noch im Antragsverfahren ist und wir keine Orientierung haben, wann mit einer Bewilligung zu rechnen ist. Es ist daher möglich, dass sich der Katalog noch um einige Veranstaltungen erweitert.


Anträge zur IntegPlan-Einzelfallförderung: Termine beachten!

Die aktuelle Laufzeit des IntegPlan-Projektes und damit auch unseres Angebots der Einzelfallförderung für Rückkehrende endet zum 30.06.2022. Frühestens im März wird es möglich sein, an der neuen AMIF-Förderrunde teilzunehmen und einen Folgeantrag zu stellen. Ob wir vor dem 30.06. zumindest eine Aussicht auf Fortsetzung der Förderung haben werden, ist aktuell noch nicht absehbar. Wir weisen daher an dieser Stelle darauf hin, dass wir Anträge für Einzellfallförderung, deren Bearbeitung bereits erkennbar über den 30.06. hinausgehen, aktuell nicht annehmen können. Sind die Anliegen nicht dringend, können wir Rückkehrfälle in eine Warteliste aufnehmen, die abgearbeitet wird, sobald eine neue Förderzusage vorliegt. In allen anderen Fällen, in denen die finanzielle Abwicklung vor dem 30.6. in Frage gestellt ist, können wir leider aktuell nicht weiterhelfen. Wir bitten um Ihr Verständnis!"


Änderung im Weiterbildungsangebot

Aufgrund der aktuellen Umstände im Rückkehrland Afghanistan hat das Programm "Perspektive Heimat" die Arbeit dort bis auf weiteres eingestellt. Dementsprechend wird auch die Veranstaltung "Länderkunde Afghanistan" nicht mehr über das Programm finanziert und muss daher leider aus unserem Weiterbildungskatalog gestrichen werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.


Rückkehr von Kindern im Familienverbund

Basierend auf einer gemeinsamen Arbeit der seit 2019 tagenden "Arbeitsgruppe Kindeswohl" haben Save the Children, das Raphaelswerk, UNICEF Deutschland und IOM ein gemeinsames Dokument mit dem Titel "Rückkehr von Kindern im Familienverbund" vorgelegt, in dem neben einer Bestandsaufnahme der rechtlichen Rahmenbedingungen und der aktuellen Praxis auch konkrete Handlungsempfehlungen enthalten sind, die einen Beitrag zur Beachtung des Kindeswohls im Rückkehrprozess leisten sollen.

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IntegPlan-Einzelfallförderung: Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen

Zur Begleitung der ökonomischen und sozialen Reintegration von Rückkehrenden kann die Zusammenarbeit mit einer Partnerorganisation im Rückkehrland sinnvoll sein. Insbesondere wenn Klienten finanzielle Mittel für Vorhaben der ökonomischen Reintegration erhalten, stehen lokale Partner mit Informationen zur Verfügung und organisieren Auszahlung und Dokumentation.

Im Rahmen des IntegPlan-Projektes werden potentielle Partnerorganisationen in Herkunftsländern identifiziert und Kontakte hergestellt. Für KlientInnen aus dem IntegPlan-Verbund übernimmt IntegPlan zudem die Servicegebühren der Partner sowie die formale Abwicklung der Kooperation. Ein begrenzter finanzieller Zuschuss für ein Vorhaben der ökonomischen Reintegration kann gewährt werden.

Die Art der Hilfen ist in enger Abstimmung mit der jeweiligen Beratungsstelle individuell zu vereinbaren. Sie ist auch abhängig vom Förderbedarf der KlientInnen und den Möglichkeiten der Partnerorganisationen.

Fördervoraussetzungen:

  • Antragstellung durch eine Beratungsstelle oder Behörde aus dem IntegPlan-Verbund.
  • Förderfähigkeit des/der KlientIn gemäß AMIF-Kriterien --> bitte halten Sie bzgl. der Förderfähigkeit Rücksprache mit uns
  • Im Rückkehrland greift kein anderes Förderprogramm (REAG/GARP-Mittel ausgenommen), vgl. Link unten "Projekte in Herkunftsländern"

Leistungen durch IntegPlan im Überblick:

  • Identifikation von potentiellen Partnerorganisationen im Rückkehrland sowie Aufbau und Management der Kooperation
  • Übernahme der Servicegebühr für zuvor zu vereinbarende Hilfsleistungen dieser Partnerorganisation
  • Unterstützung beim Transfer von zusätzlichen Geldmitteln von der Beratungsstelle zur Partnerorganisation (für weitere Dienstleistungen oder zur Auszahlung an den/die RückkehrerIn)
  • Unterstützung bei der Dokumentation des Reintegrationsverlaufes
  • In begrenzten Ausnahmefällen: Gewährung eines finanziellen Zuschusses für ein Vorhaben der ökonomischen Reintegration

Bei Interesse bitten wir um persönliche Kontaktaufnahme der Beratungsstelle mit dem IntegPlan-Projekt, um Förderfähigkeit und Förderbedarf des/der KlientIn sowie ggf. Kooperationsmöglichkeiten mit einem Partner im Rückkehrland zu klären. Die Antragsunterlagen zur „IntegPlan-Einzelfallförderung“ sind auf Anfrage erhältlich.

 

Kontakt

Micado Migration gemeinnützige GmbH
Dr. Bertrand Pamfouet
Tel: 0049 681 910 320 19
b.pamfouet@micado-migration.de

 

Dokumente zum Download:

 


Anträge zur IntegPlan-Einzelfallförderung: Termine beachten!

Die aktuelle Laufzeit des IntegPlan-Projektes und damit auch unseres Angebots der Einzelfallförderung für Rückkehrende endet zum 30.06.2022. Frühestens im März wird es möglich sein, an der neuen AMIF-Förderrunde teilzunehmen und einen Folgeantrag zu stellen. Ob wir vor dem 30.06. zumindest eine Aussicht auf Fortsetzung der Förderung haben werden, ist aktuell noch nicht absehbar. Wir weisen daher an dieser Stelle darauf hin, dass wir Anträge für Einzellfallförderung, deren Bearbeitung bereits erkennbar über den 30.06. hinausgehen, aktuell nicht annehmen können. Sind die Anliegen nicht dringend, können wir Rückkehrfälle in eine Warteliste aufnehmen, die abgearbeitet wird, sobald eine neue Förderzusage vorliegt. In allen anderen Fällen, in denen die finanzielle Abwicklung vor dem 30.6. in Frage gestellt ist, können wir leider aktuell nicht weiterhelfen. Wir bitten um Ihr Verständnis!"

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